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Regress im Fuhrpark: wenn ein anderer schuld ist

vor 12 Stunden
3 Min. Lesezeit

Nicht jeder Schaden im Fuhrpark geht auf das eigene Konto. Fährt ein anderer Verkehrsteilnehmer auf, missachtet die Vorfahrt oder verursacht den Unfall eindeutig selbst, greift der sogenannte Regress: Nicht die eigene Kaskoversicherung reguliert den Schaden, sondern der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Für Fuhrparkverantwortliche ist das grundsätzlich die günstigere Ausgangslage – vorausgesetzt, die Ansprüche werden vollständig und richtig geltend gemacht. Genau hier passieren im Alltag die meisten Fehler.

Was Regress im Fuhrpark bedeutet

Regress bezeichnet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher eines Unfalls beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn dieser den Schaden allein oder überwiegend verschuldet hat. Rechtliche Grundlage sind in Deutschland vor allem die §§ 7, 17 und 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 823 BGB. Im Gegensatz zum Kaskoschaden – bei dem die eigene Versicherung reguliert und häufig eine Selbstbeteiligung anfällt – zahlt beim Regress grundsätzlich die Gegenseite in voller Höhe.

Diese allgemeinen Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig oder strittig, lohnt sich fachlicher Rat, bevor Ansprüche formuliert werden.

Diese Ansprüche stehen dir bei einem Regressfall zu

Wird ein Schaden im Fuhrpark eindeutig von einem Dritten verursacht, geht der Anspruch über die reine Reparatur hinaus:

  • Reparaturkosten in voller Höhe – ohne Selbstbeteiligung, wie sie bei einem Kaskoschaden anfallen würde

  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist

  • Wertminderung, insbesondere bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen

  • Sachverständigenkosten für die Begutachtung des Schadens

  • Kostenpauschale für den entstandenen Aufwand

  • Bei Folgeschäden, etwa Personenschäden von Fahrern, zusätzliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Lohnfortzahlungsschaden

Wie die Schadenregulierung als Gesamtprozess abläuft – unabhängig davon, ob Kasko- oder Regressfall – zeigt der Beitrag Schadenregulierung im Fuhrpark.

Wie ClairWay Regressfälle im Blick behält

ClairWay, die digitale Grundlage hinter dem Full Service von Transpair, unterscheidet in der Schadenakte klar zwischen Kasko-, Haftpflicht- und Regressfällen und macht so sichtbar, welche Ansprüche in welchem Fall überhaupt bestehen. Status, Fristen und offene Aufgaben – etwa die Rückmeldung der gegnerischen Versicherung – laufen zentral zusammen, statt in einzelnen E-Mails unterzugehen.

ClairWay arbeitet dabei bewusst regelbasiert – nachvollziehbare Abläufe, Freigaben bleiben beim Menschen. Die tatsächliche außergerichtliche und, wenn nötig, gerichtliche Anspruchstellung übernehmen für Transpair-Kunden spezialisierte, von Transpair koordinierte Anwaltskanzleien – inklusive Ansprüchen aus Personenschäden.

Häufige Fragen zum Regress im Fuhrpark

Muss ich bei einem Regressschaden meine eigene Versicherung einschalten?

Nein, in der Regel nicht. Bei eindeutigem Fremdverschulden wird der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgewickelt, die eigene Kaskoversicherung bleibt außen vor – das schützt auch die eigene Schadenfreiheitsklasse.

Bekomme ich bei einem Regressfall einen Ersatzwagen?

Ja, im Regressfall besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Fahrzeugklasse richtet sich nach der Rechtsprechung und liegt meist eine Klasse unterhalb des eigenen Fahrzeugs.

Wer verhandelt mit der gegnerischen Versicherung?

Im Full Service übernimmt Transpair die Kommunikation und Koordination mit der gegnerischen Versicherung. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt bei Bedarf über spezialisierte, von Transpair eingebundene Anwaltskanzleien.

Was passiert, wenn die Schuldfrage unklar ist?

Ist die Haftungslage strittig, wird häufig eine Quote gebildet oder ein Gutachten hinzugezogen. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig – im Zweifel lohnt sich fachlicher Rat, bevor Ansprüche final beziffert werden.

Willst du wissen, wie strukturierte Regressabwicklung deinen Fuhrpark konkret entlastet? Beim kostenlosen Fuhrpark-Check schauen wir uns deine aktuelle Situation gemeinsam an – oder du vereinbarst direkt ein Beratungsgespräch mit Reinhard. Transpair lässt sich 180 Tage kostenfrei testen, ohne automatische Vertragsverlängerung und mit Zufriedenheitsgarantie – ausgezeichnet mit dem German Customer Award 2024 und 2025.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und wurde mit KI-Unterstützung erstellt sowie redaktionell von Transpair geprüft.

 
 
 

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